Zwischen Berufsschule und Kanzleialltag - eine Befragung von ReFas
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchte ich Sie um Unterstützung bei einer aktuellen Untersuchung des IFB in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. bitten.
Die Untersuchung dreht sich um die Frage der Berufszufriedenheit in den deutschen Rechtsanwaltskanzleien. Aber nicht nur die Zufriedenheit der Anwältinnen und Anwälte soll abgefragt werden, sondern auch die Zufriedenheit der Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) und die der Auszubildenden zur ReFa.
Gerade die Befragung der ReFas und ReFa Azubis soll wichtige Erkenntnisse liefern, warum Kanzleien teilweise große Probleme haben, in diesem Bereich Nachwuchs zu finden und wo angesetzt werden kann.
Die Datenerhebung findet vollkommen anonym als Onlinebefragung statt. Dabei gibt es eine Befragung für ReFas und ReFa-Azubis und eine Befragung für Anwältinnen/Anwälte und Referendare. Hier die Zugangslinks:
ReFa- und ReFa-Azubi-Befragung: www.t1p.de/umfrage-refa
Juristen und Referendare: www.t1p.de/umfrage-jurist
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Links auf Ihrer Homepage, im Newsletter und / oder über das beA teilen könnten. Gerne können Sie den Link auf an interessierte Verbände usw. weitergeben - umso mehr Teilnehmer/innen wir haben, umso besser und valider die Erkenntnisse der Studie.
Anbei auch eine Studienbeschreibung zu Ihrer freien Verwendung.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gerne bei mir.
Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Genitheim
- Leitung Forschungsbereich Freie Berufe -
Marienstraße 2 • 90402 Nürnberg
Institut für Freie Berufe
Die Adressierung des „richtigen“ beA
Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin Berlin, 05.01.2023 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 6/2022) |
Warum schickt das Gericht Nachrichten nicht in mein beA, sondern scheinbar willkürlich in das meines Kollegen? Diese Frage stellen sich viele Anwältinnen und Anwälte, die feststellen müssen, dass für die Korrespondenz zwischen der Justiz und ihrer Kanzlei das beA der Person genutzt wird, die ganz oben auf dem Briefkopf steht. Das beA der sachbearbeitenden Kollegin oder des sachbearbeitenden Kollegen bleibt indes leer. Solche „Fehlzustellungen“ sind an der Tagesordnung. Besonders schwierig wird die Situation bei Berufsausübungsgesellschaften und in Vertretungsfällen oder wenn Anwältinnen und Anwälte aus bestimmten Gründen über ein zweites beA verfügen. Wie geht man damit um und wie beugt man für künftige Fälle vor?