Die Adressierung des „richtigen“ beA
Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin Berlin, 05.01.2023 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 6/2022) |
Warum schickt das Gericht Nachrichten nicht in mein beA, sondern scheinbar willkürlich in das meines Kollegen? Diese Frage stellen sich viele Anwältinnen und Anwälte, die feststellen müssen, dass für die Korrespondenz zwischen der Justiz und ihrer Kanzlei das beA der Person genutzt wird, die ganz oben auf dem Briefkopf steht. Das beA der sachbearbeitenden Kollegin oder des sachbearbeitenden Kollegen bleibt indes leer. Solche „Fehlzustellungen“ sind an der Tagesordnung. Besonders schwierig wird die Situation bei Berufsausübungsgesellschaften und in Vertretungsfällen oder wenn Anwältinnen und Anwälte aus bestimmten Gründen über ein zweites beA verfügen. Wie geht man damit um und wie beugt man für künftige Fälle vor?
Aktuelle Infos zur Beantragung der Fernsignatur
Wichtige Information zur Nutzbarkeit Ihrer beA-Karte bisheriger Generation (Kartennummer beginnend mit Ziffer 2): Anmeldung am beA bleibt möglich bis 18. März 2023
Hinweisblätter der Gerichte zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten
Informationen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zum Kartentausch
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