An alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Betr.: Wahlvorschläge für die Vorstandswahl 2021
Frist: 21.01.2021
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
nachdem das Wählerverzeichnis am 05.01.2021 nunmehr endgültig durch den Wahlausschuss festgestellt ist, werden die Mitglieder zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 21.01.2021 aufgerufen.
Zu wählen sind 6 Vorstandsmitglieder, deren Amtszeit am 31.03.2021 endet.
Wahlvorschläge können gem. § 5 der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt wie folgt unterbreitet werden:
§ 5
Wahlvorschläge
1. Wahlvorschläge können in Schriftform oder in elektronischer Form gem. § 126a BGB bis zum letzten Tag der dafür vom Wahlausschuss bestimmten Frist in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden. Die Textform gem. § 126b BGB ist unzulässig. Ein Wahlvorschlag gilt als rechtzeitig eingegangen, wenn er bis 12.00 Uhr des Folgetages in der Geschäftsstelle eingeht. Der Wahlvorschlag muss Familiennamen, Vornamen und Kanzleianschrift der vorgeschlagenen Bewerber enthalten.
2. Der Vorschlag muss von einem anderen wahlberechtigten Kammermitglied unterschrieben sein. Jeder Unterschrift sind zur Identifikation Familiennamen, Vorname und Kanzleianschrift des Unterzeichners beizufügen.
3. Jedes wahlberechtige Kammermitglied kann mehrere Wahlvorschläge einreichen. Es dürfen nur so viele Personen vorgeschlagen werden, wie Kammermitglieder zum Vorstand zu wählen sind.
4. Vorgeschlagen werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis steht und nicht gemäß § 66 BRAO von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
5. Zur Wahl steht nur, wer in einem ordnungsgemäßen und rechtzeitig eingereichten Wahlvorschlag benannt ist.
6. Dem Wahlvorschlag ist eine unterschriebene Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beizufügen. Der Vorgeschlagene hat zugleich zu erklären, dass ihm Umstände, die seine Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind.
7. Sowohl bei der Abgabe von Wahlvorschlägen als auch bei der Einverständniserklärung ist eine Vertretung ausgeschlossen.
Das am 05.01.2021 endgültig festgestellte Wählerverzeichnis liegt bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer während der üblichen Geschäftszeiten zur persönlichen Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.
Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns bereits jetzt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Der Wahlausschuss
05.01.2021