Vollmachtsdatenbank

Elektronische Verwaltung der Mandanten-Vollmachten

Allgemeine Informationen zur Vollmachtsdatenbank

Hintergrund für den Einsatz der Vollmachts­datenbank ist die Einführung der „Voraus­gefüllten Steuer­erklärung“ (VaSt) durch die Finanz­verwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuer­pflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Steuer­daten zur Übernahme in die Einkommen­steuererklärung bereitgestellt:

  • Lohnsteuer­daten vom Arbeitgeber,
  • Be­scheinigungen über den Bezug von Renten­leistungen,
  • Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,
  • Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.

Für den Abruf der bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Daten kann der Steuer­pflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechts­anwalt/Steuer­berater Wirtschafts­prüfer/vereidigter Buch­prüfer) bevoll­mächtigen. Der Daten­abruf kann unter Ein­bindung der Vollmachts­datenbank der Rechts­anwalts­kammer Sachsen-Anhalt über die jeweils ein­gesetzte Software des Beraters sowie über das Elster­Online-Portal der Finanz­verwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzel­abrufes durchgeführt werden.

Für die Vollmachts­datenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanz­verwaltung standar­disierte „Vollmacht zur Ver­tretung in Steuer­sachen“. Diese wird dann in die Voll­machts­datenbank ein­gepflegt und über­mittelt. So erhält die Finanz­verwaltung die In­formation, dass die Be­rechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuer­daten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Daten schon während der Be­arbeitung der Steuer­erklärung einsehen, über­prüfen und seinen Mandanten über Ab­weichungen informieren.

Hilfe zur Vollmachtsdatenbank

Ab dem 01.06.2024 startet ein neues Serviceangebot zur Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Ab diesem Zeitpunkt gibt es die Möglichkeit der Buchung von verbindlichen Rückrufterminen.

Die Buchungsplattform steht jederzeit zur Verfügung und es stehen ausreichend Termine innerhalb der Servicezeiten zur Auswahl. Es kann somit ein passender Termin ausgewählt werden mit der Gewährleistung, dass sich ein geschulter Servicemitarbeiter zu dem vereinbarten Termin um das entsprechende Anliegen kümmert.

Eine Terminbuchung ist über den folgenden Link möglich: www.terminland.de/vollmachtsdatenbank

Weitere Informationen zum Terminservice finden Sie auch im DATEV Hilfe-Center im Hilfe-Dokument Serviceangebot Terminservice Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (Dokument Nr. 1029004).

Gebühren zur Vollmachtsdatenbank

Die Rechtsanwalts­kammer Sachsen-Anhalt erhebt für die Aus­stellung bzw. Regis­trierung eines Zugangs­mediums (Erst-, Ersatz- oder Folgemedium) einmalig folgende Gebühren:

  • Beantragung einer VDB-Zugangskarte: 50,00 €
  • Registrierung DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger): 35,00 €

Die Bankverbindung zu den Gebühren ist dem jeweiligen Antragsformular zu entnehmen.

Die Nutzung der Vollmachts­datenbank wird über die Vollmachten abgerechnet.
Pro erfasster Voll­macht und Kalender­jahr stellt die DATEV 0,60 € netto in Rechnung.

Downloads und Links zur Vollmachtsdatenbank

Die Rechtsanwalts­kammer Sachsen-Anhalt ermöglicht ihren Mit­gliedern die Nutzung der Voll­machts­datenbank.

Teilnehmende Rechts­anwälte, Steuer­berater, Wirtschafts­prüfer und vereidigte Buch­prüfer können mit der Vollmachts­datenbank die Voll­machten ihrer Mandanten elek­tronisch verwalten und ver­einfacht an die Finanz­verwaltung übermitteln. Damit sind Sie als steuer­licher Berater in der Lage, die Daten zur voraus­gefüllten Steuer­erklärung bei der Finanz­verwaltung über Ihre eingesetzte Einkommen­steuer­software abzurufen.

Sollten Sie als Berufs­träger mit Mehrfach­qualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachts­datenbank bereits nutzen, über­legen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachts­datenbank der Rechts­anwalts­kammer Sachsen-Anhalt benötigen. Dieses wird nur in Einzel­fällen mit einem Zusatz­nutzen verbunden sein.

Um die Vollmachts­datenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vor­handene DATEV-SmartCard für Berufs­träger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufs­träger) verwenden. Andern­falls benötigen Sie unsere VDB-Zugangs­karte mit SmartCard-Funktion. Bitte ver­gewissern Sie sich im Rahmen der Nutzung, dass Ihre Zugangs­karte gesteckt und funktions­bereit ist.