Gesetzlich zugewiesene Aufgaben der RAK des Landes Sachsen-Anhalt
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt ist die Selbstverwaltungsorganisation des freien Berufs der Rechtsanwälte im Land Sachsen-Anhalt. Ihr gehören die im Land Sachsen-Anhalt ansässigen Rechtsanwälte, verkammerten Rechtsbeistände und Rechtsanwaltsgesellschaften, die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte gem. EuRAG und die ausländischen Rechtsanwälte gem. § 206 BRAO an.
Als juristische Person des öffentlichen Rechts in der besonderen Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Körperschaft nimmt sie als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr. Dabei unterliegt sie der Staatsaufsicht durch die Landesjustizverwaltung.
Die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt sind unter anderem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Die Zulassung und der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen, die Mitwirkung an der Juristenausbildung und die Aus- und Fortbildung der Rechtsfachwirte und der Rechtsanwaltsfachangestellten gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Rechtsanwaltskammer.
Der Aufgabenkreis der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt sich nicht auf die ihr gesetzlich ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben. Sie nimmt darüber hinaus vielfältige Dienstleistungsfunktionen für ihre Mitglieder wahr und vertritt die Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen.
Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Sie üben einen freien Beruf aus. Die deutsche Anwaltschaft ist diesem Grundverständnis entsprechend in 28 regionalen Selbstverwaltungskörperschaften organisiert - den Rechtsanwaltskammern.
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt ist die Selbstverwaltungsorganisation aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Land Sachsen-Anhalt.
Als juristische Person des öffentlichen Rechts in der besonderen Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Körperschaft nimmt sie als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr. Dabei unterliegt sie der Staatsaufsicht durch die Landesjustizverwaltung.
Der Aufgabenkreis der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt sich nicht auf die ihr gesetzlich ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben. Sie nimmt über die Betreuung und Beratung ihrer Mitglieder hinaus vielfältige Dienstleistungsfunktionen für ihre Mitglieder wahr und vertritt die Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen.
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährleisten die Rechtsanwaltskammern die Unabhängigkeit der Anwaltschaft von staatlicher Einflussnahme.
Hierzu verweisen wir auch gerne auf den Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer (auch abrufbar unter Spotify, Deezer und Apple).