1. Benennung von Rechtsanwälten
Die Rechtsanwaltskammer ist der Zusammenschluss aller in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte. Die Vermittlung oder gar Empfehlung einzelner Mitglieder oder die Benennung von Rechtsanwälten mit bestimmten Spezialisierungen ist uns daher nicht erlaubt.
In unserem Anwaltsverzeichnis können Sie Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln.
Um Rechtsanwälte nach Tätigkeits- und/oder Interessensschwerpunkten zu finden gibt es die Möglichkeit, sich an den Deutschen Anwaltsverein , die örtlichen Anwaltsvereine oder andere Suchdienste (z.B. Anwaltssuchservice ) zu wenden. Eine weitere Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu finden ist, in den Gelben Seiten nachzuschlagen. Dort sind die meisten Rechtsanwälte verzeichnet.
2. Beschwerden gegen Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt übt die Berufsaufsicht über die in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. In Fällen, in denen ein Mandant eines Rechtsanwalts der Ansicht ist, dass dieser gegen die ihm obliegenden Berufspflichten verstoßen habe, kann dies der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt angezeigt werden. Diese kann das Verhalten des Rechtsanwalts jedoch nur unter berufsrechtlichen Aspekten prüfen. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche darf die Rechtsanwaltskammer nicht überprüfen. Hierunter fällt auch die Frage, ob ein Anwalt das Mandat zur Zufriedenheit des Mandanten bearbeitet hat. In solchen Fällen sollte im Zweifel der Rechtsrat eines anderen Rechtsanwalts eingeholt werden. Beschwerden gegen Rechtsanwälte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur schriftlich auf dem Postweg (jedoch nicht per E-Mail oder Telefax) entgegengenommen werden. Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO erfolgt hier die Vermittlung.
3. Rechtsanwaltsgebühren
So Sie Probleme mit der Gebührenrechnung Ihres Rechtsanwalts haben, empfiehlt es sich zunächst bei Unklarheiten das Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt zu suchen. In einem informellen Gespräch lassen sich Ungereimtheiten meist am schnellsten bereinigen.
Die Rechtsanwaltskammer gibt keine telefonischen Auskünfte zu Anwaltsgebühren. Sie kann lediglich vermittelnd tätig werden, wenn der Satzrahmen der Gebühr (das ist der Bruch, der vor der Gebühr steht) streitig ist. Außerdem muss der Sachverhalt unstreitig sein.
Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Rechtsanwaltskammer die Gebührenrechnung überprüfen.
Falls strittig ist,
- ob oder wie der Auftrag erteilt wurde,
- ob oder welche Gebühr der Sachverhalt auslöst (also über den Anfall der Gebühr),
- ob eine Schadensersatzforderung gegen die Gebührenschuld aufgerechnet werden kann, oder
- ob bzw. wie hoch Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren angefallen sind, kann die Rechtsanwaltskammer nicht tätig werden.
Hierbei handelt es sich um materiellrechtliche und prozessuale Fragen, über die nur das Zivilgericht Beweis erheben und entscheiden kann. Die Rechtsanwaltskammer ist nicht zu allgemeiner Rechtsberatung befugt.
Falls keine gütliche Einigung über diese Streitigkeiten erzielt werden kann, kann über sie nur das ordentliche Gericht entscheiden. Dies geschieht in einem normalen Zivilprozess oder gegebenenfalls in einem Kostenfestsetzungsverfahren. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist dann das richtige Mittel, wenn die Gebühren eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren streitig sind.
Alternativ verweisen wir auf die Schiedsstellen nach dem Schiedsstellengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind diejenigen Rechtsanwälte, die als Schiedsstelle geliestet sind sowie sämtliche Notare. Auskünfte erhalten Sie bei der Rechtsanwaltskammer.