Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Seit dem 1. Januar 2011 arbeitet die neueingerichtete Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin als neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Die Schlichtungsstelle ist kein Organ der Bundesrechtsanwaltskammer, sondern eine eigenständige, unabhängige Einrichtung, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin eingerichtet wurde. Sie kann bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass beide Parteien zum Dialog bereit sind und die Kriterien zur Anrufung der Schlichtungsstelle erfüllt werden.