Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Seit dem 1. Januar 2011 arbeitet die neu­eingerichtete Schlichtungs­stelle der Rechts­anwaltschaft in Berlin als neutrale Ein­richtung zur Schlich­tung von Streitig­keiten zwischen Mandant und Rechts­anwalt.

Die Schlichtungs­stelle ist kein Organ der Bundes­rechtsanwalts­kammer, sondern eine eigen­ständige, unabhängige Ein­richtung, die bei der Bundes­rechtsanwalts­kammer in Berlin eingerichtet wurde. Sie kann bei vermögens­rechtlichen Auseinander­setzungen bis zu einem Streit­wert von 50.000 Euro angerufen werden. Voraus­setzung für eine Schlich­tung ist, dass beide Parteien zum Dialog bereit sind und die Kriterien zur Anrufung der Schlichtungs­stelle erfüllt werden.