Berufsausbildung

Profil

Krisensicherer Beruf mit Zukunft: Rechtsanwaltsfachangestellter/e

Das erwartet die Fachangestellte/den Fachangestellten:

  • Anspruchsvolle Aufgaben
  • Mehr Durchblick
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Kontakte mit Menschen

Das sollte sie/er mitbringen:

  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • Logisches Denken
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Organisationstalent
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Flexibilität
  • keine Angst vor Stresssituationen

Ihre/Seine Chance:

  • Zukunftssicherer Arbeitsplatz
  • Ordentliche Verdienstmöglichkeiten
Berufsausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag wird mit der auszubildenden Kanzlei geschlossen und zur Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer übersandt.

Weitere Unterlagen
Ausbildungsplätze
Berufsschulen

Berufsbildende Schulen IV

“Friedrich List” in Halle (Saale)
Charlottenstr. 15
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/233210

Berufsbildende Schulen I

"Eike von Repgow"
Albert-Vater-Str. 90
39108 Magdeburg
Tel.: 0391/5069220

Webseite

Rechtsgrundlagen
Musterprüfung

Der Aufgabenerstellungsausschuss der Rechts­anwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 beschlossen, dass die nach­folgend benannten Prüfungen durch die Geschäfts­stelle der Rechts­anwaltskammer ver­öffentlicht werden dürfen. Durch die Ver­öffentlichung einer Muster­abschluss­prüfung kommen wir einer Viel­zahl von An­fragen durch Auszu­bildende, Ausbildern und auch Berufsschul­lehrern nach, welchen wir hiermit eine Orientierungs­hilfe liefern, um sich auf das geänderte Prüfungs­wesen im Ausbildungs­beruf der Rechtsanwalts­fachangestellten einzustellen.

Berufsausbildung und Rolle der Kammer

Die Rechtsanwaltskammer überwacht als zu­ständige Stelle die Durch­führung der Berufs­ausbildung. Ordnungs­gemäß den Regeln des BBiG ausgefüllte Berufsausbildungs­verträge werden in die Lehrlings­rolle eingetragen und bis zur Abschluss­prüfung verwaltet.

Sie legt die Prüfungstermine fest und entscheidet über die Zu­lassung zur Abschluss­prüfung. Den von der Rechts­anwalts­kammer berufenen Prüfungs­ausschüssen obliegt die Abnahme von Zwischen- und Abschluss­prüfungen unter Ein­haltung der bei der Rechts­anwaltskammer bestehenden Prüfungs­ordnung.

Der von der Rechtsanwalts­kammer gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG ein­gerichtete Aus­schuss kann zur Bei­legung von Streitig­keiten zwischen aus­bildenden Rechts­anwälten und Auszu­bildenden aus einem bes­tehenden Berufsaus­bildungs­verhältnis angerufen werden.