Beschwerdeverfahren

Allgemeine Informationen zu Beschwerden

Die Rechtsanwalts­kammer des Landes Sachsen-Anhalt übt die Berufs­aufsicht über die in ihrem Bezirk zuge­lassenen Rechtsanwält­innen und Rechts­anwälte aus. In Fällen, in denen ein Mandant eines Rechts­anwalts der Ansicht ist, dass dieser gegen die ihm oblie­genden Berufs­pflichten verstoßen habe, kann dies der Rechts­anwalts­kammer des Landes Sachsen-Anhalt angezeigt werden. Diese kann das Ver­halten des Rechts­anwalts jedoch nur unter berufs­rechtlichen Aspekten prüfen. Etwaige zivil­rechtliche An­sprüche darf die Rechts­anwalts­kammer nicht überprüfen. Hierunter fällt auch die Frage, ob ein Anwalt das Mandat zur Zu­friedenheit des Man­danten bearbeitet hat. In solchen Fällen sollte im Zweifel der Rechts­rat eines anderen Rechts­anwalts eingeholt werden. Be­schwerden gegen Rechts­anwälte können aus daten­schutz­rechtlichen Gründen nur schriftlich auf dem Post­weg (jedoch nicht per E-Mail oder Telefax) entgegen­genommen werden. Entsprechend der gesetz­lichen Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO erfolgt auf Antrag hier die Vermittlung.