Allgemeine Informationen zu Beschwerden
Die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt übt die Berufsaufsicht über die in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. In Fällen, in denen ein Mandant eines Rechtsanwalts der Ansicht ist, dass dieser gegen die ihm obliegenden Berufspflichten verstoßen habe, kann dies der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt angezeigt werden. Diese kann das Verhalten des Rechtsanwalts jedoch nur unter berufsrechtlichen Aspekten prüfen. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche darf die Rechtsanwaltskammer nicht überprüfen. Hierunter fällt auch die Frage, ob ein Anwalt das Mandat zur Zufriedenheit des Mandanten bearbeitet hat. In solchen Fällen sollte im Zweifel der Rechtsrat eines anderen Rechtsanwalts eingeholt werden. Beschwerden gegen Rechtsanwälte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur schriftlich auf dem Postweg (jedoch nicht per E-Mail oder Telefax) entgegengenommen werden. Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO erfolgt auf Antrag hier die Vermittlung.