Rechtsanwaltssuche

Rechtsanwaltsname
Qualifikation
Begriffserklärung: Fachanwalt (Deutschland)
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Ein Rechtsanwalt darf bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Fachanwaltsordnung geregelt.