Kammerbeitrag

Alles zum Kammerbeitrag: Beitragspflicht, Höhe, Zahlungsfristen & Befreiungsmöglichkeiten für Mitglieder der RAK Sachsen-Anhalt im Überblick.

Der Kammerbeitrag wird regelmäßig auf der jährlich stattfindenden Kammer­ver­sammlung durch die Mitglieder der Rechts­anwalts­kammer beschlossen. Derzeit beträgt der jährliche Kammer­beitrag 468,00 €. Dieser ist zum 31.03. eines jeden Jahres in einer Summe fällig. Besteht die Mit­gliedschaft in der Rechts­anwalts­kammer nicht im ganzen Kalenderjahr, so ist der Kammer­beitrag anteilig für jeden an­gefangenen Monat zu entrichten.