Beitragspflicht für die Dauer der Mitgliedschaft
Der Kammerbeitrag wird regelmäßig auf der jährlich stattfindenden Kammerversammlung durch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer beschlossen. Derzeit beträgt der jährliche Kammerbeitrag 351,00 €. Dieser ist zum 31.03. eines jeden Jahres in einer Summe fällig. Besteht die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer nicht im ganzen Kalenderjahr, so ist der Kammerbeitrag anteilig für jeden angefangenen Monat zu entrichten.