Neben den gesetzlich übertragenen Aufgaben im Sinne von § 73 BRAO übernimmt die Rechtsanwaltskammer Dienstleistungen für die Mitglieder. Insbesondere berät die Rechtsanwaltskammer in allen die Berufsausübung betreffenden Fragen wie z. B.
Weitere Informationen erhalten die Mitglieder durch die regelmäßig erscheinenden Mitteilungen. Ferner steht Ihnen die Geschäftsstelle für telefonische und schriftliche Auskünfte zur Verfügung. Schließlich gehört es zu den Aufgaben des Kammervorstandes, die beruflichen Interessen der Mitglieder gegenüber den Ministerien, Gerichten und Behörden wahrzunehmen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen des Bundes und der Länder abzugeben.