Kanzleisitzverlegung

Was ist bei der Verlegung des Kanzleisitzes zu beachten? Informationen zur Mitteilungspflicht, Fristen & Zuständigkeit bei Adressänderung – RAK Sachsen-Anhalt.

Sofern der Rechtsanwalt seine Kanzlei verlegt, eine weitere Kanzlei oder Zweigstelle errichtet oder eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle aufgibt, hat er dies der Rechts­anwalts­kammer unverzüglich anzuzeigen (§ 27 BRAO). Das gleiche gilt für die Errichtung oder Aufgabe einer weiteren Kanzlei oder Zweigstelle im Bezirk einer anderen Rechts­anwalts­kammer, die dieser ebenfalls anzuzeigen ist.

Will der Rechtsanwalt seine Kanzlei aus dem Bezirk der Rechts­anwalts­kammer Sachsen-Anhalt in den Bezirk einer anderen Rechts­anwalts­kammer verlegen, hat er die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen. Die Rechts­anwalts­kammer Sachsen-Anhalt wird anschließend von der anderen Kammer über die Aufnahme benachrichtigt und die Mit­gliedschaft erlischt in der Kammer Sachsen-Anhalt.