Verzicht auf Zulassung

Informationen zum Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwalt: Voraussetzungen, Verfahren, Auswirkungen & Antragsstellung bei der RAK Sachsen-Anhalt.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft endet, wenn gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO auf die Rechte aus der Zulassung schriftlich verzichtet wird. Aufgrund dieses Verzichtes ergeht ein Widerruf der Rechts­anwalts­kammer, nach dessen Bestands­kraft die Löschung in dem Rechtsanwalts­verzeichnis vorgenommen wird. Der Verzicht wird erst mit der förmlichen Zustellung des Widerrufs­bescheides wirksam.