Bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt sind alle in Sachsen-Anhalt zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Pflichtmitglieder. Dazu kommen niedergelassene ausländische Anwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung sowie freiwillig beigetretene Rechtsbeistände.
Insgesamt gehörten der RAK am 01.01.2025 an:
| 1409 | Mitglieder, davon |
|---|---|
| 1330 | Rechtsanwälte |
| 14 | Syndikusrechtsanwälte (Einzelzulassungen) |
| 39 | Rechtsanwälte/Syndikusrechtsanwälte (Doppelzulassungen) |
| 26 | Berufsausübungsgesellschaften |