Mitgliederstand

Bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt sind alle in Sachsen-Anhalt zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Pflichtmitglieder. Dazu kommen niedergelassene ausländische Anwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung sowie freiwillig beigetretene Rechtsbeistände.

Insgesamt gehörten der RAK am 01.01.2025 an:

1409 Mitglieder, davon
1330 Rechtsanwälte
    14 Syndikusrechtsanwälte (Einzelzulassungen)
    39 Rechtsanwälte/Syndikusrechtsanwälte (Doppelzulassungen)
    26 Berufsausübungsgesellschaften