Bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt sind alle in Sachsen-Anhalt zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Pflichtmitglieder. Dazu kommen niedergelassene ausländische Anwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung sowie freiwillig beigetretene Rechtsbeistände.
Insgesamt gehörten der RAK am 31. Dezember 2019 an:
1613 | Mitglieder, davon |
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1562 | Rechtsanwälte |
11 | Syndikusrechtsanwälte (Einzelzulassungen) |
35 | Rechtsanwälte/Syndikusrechtsanwälte (Doppelzulassungen) |
5 | RA-Gesellschaften |