Mitgliederstand

Bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt sind alle in Sachsen-Anhalt zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Pflichtmitglieder. Dazu kommen niedergelassene ausländische Anwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung sowie freiwillig beigetretene Rechtsbeistände.

Insgesamt gehörten der RAK am 31. Dezember 2019 an:

1613 Mitglieder, davon
1562 Rechtsanwälte
    11 Syndikusrechtsanwälte (Einzelzulassungen)
    35 Rechtsanwälte/Syndikusrechtsanwälte (Doppelzulassungen)
      5 RA-Gesellschaften