Download von Anträgen und Hinweisblätter zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie zur Syndikusanwaltschaft
Für die Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf sind die örtlichen Rechtsanwaltskammern zuständig. Derzeit sind ca. 1443 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt zugelassen. Die Rechtsanwaltskammer ist gleichzeitig für die Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften sowie ausländischen Kolleginnen und Kollegen zuständig.
Mit der Aushändigung der Zulassungsurkunde wird die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wirksam. Die Aushändigung erfolgt im Rahmen der Vereidigung, die von einem Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer vorgenommen wird.
Für Vereidigungstermine wenden Sie sich bitte telefonisch an die Geschäftsstelle.