Allgemeine Informationen

Recht zum Führen und die Voraussetzungen für die Erlangung eines Fachanwaltstitels

Verfahren

Das Verfahren für die Erteilung der Fachanwalts­erlaubnis ist in § 43 BRAO in Ver­bindung mit den §§ 17 bis 24 FAO geregelt. Danach entscheidet der Vorstand der Rechts­anwalts­kammer über den Antrag des Rechts­anwalts, nachdem ein Ausschuss der Rechts­anwalts­kammer die von dem Rechts­anwalt vor­zulegenden Nach­weise über den Erwerb der besonderen Er­kenntnisse und Er­fahrungen geprüft hat.

Nachweise

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Fachanwaltsordnung (FAO)

Das Recht zum Führen und die Vor­aussetzungen für die Erlangung eines Fach­anwalts­titels regelt die Fach­anwalts­ordnung (FAO). Es müssen sowohl theo­retische als auch praktische Er­fahrungen nach­gewiesen werden, damit ein Fach­anwaltstitel verliehen werden kann. Derzeit gibt es 24 Gebiete, auf denen eine Fachanwalts­titel erworben werden kann. Jede Fach­anwältin und jeden Fach­anwalt trifft darüber hinaus die Ver­pflichtung der jährlichen Fort­bildung über mindestens 15 Zeit­stunden.