Recht zum Führen und die Voraussetzungen für die Erlangung eines Fachanwaltstitels
Das Verfahren für die Erteilung der Fachanwaltserlaubnis ist in § 43 BRAO in Verbindung mit den §§ 17 bis 24 FAO geregelt. Danach entscheidet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer über den Antrag des Rechtsanwalts, nachdem ein Ausschuss der Rechtsanwaltskammer die von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise über den Erwerb der besonderen Erkenntnisse und Erfahrungen geprüft hat.
Das Recht zum Führen und die Voraussetzungen für die Erlangung eines Fachanwaltstitels regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Es müssen sowohl theoretische als auch praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, damit ein Fachanwaltstitel verliehen werden kann. Derzeit gibt es 24 Gebiete, auf denen ein Fachanwaltstitel erworben werden kann. Jede Fachanwältin und jeden Fachanwalt trifft darüber hinaus die Verpflichtung der jährlichen Fortbildung über mindestens 15 Zeitstunden.