RAK aktuell

Registrierungspflicht für Verpflichtete ab dem 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 haben sich alle Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte, die Ver­pflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, bei der Zentral­stelle für Finanz­transaktions­untersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu regis­trieren (§§ 45 Abs. 1 S. 2, 59 Abs. 6 GwG). Hierfür steht das elektronische Melde­portal der FIU, goAML, zur Verfügung. Die FIU empfiehlt eine früh­zeitige Registrierung im Melde­portal, um im Bedarfs­fall unverzüglich eine Verdachts­meldung abgeben zu können. Im internen Bereich der FIU erhalten Sie an­sonsten weitere, nützliche Infor­mationen für Ver­pflichtete (z .B. zu Verdachtsmeldungen).

Nähere Informationen mit weiteren Links sind auf den Seiten der BRAK zu finden.

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