Ab dem 01.01.2024 haben sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§§ 45 Abs. 1 S. 2, 59 Abs. 6 GwG). Hierfür steht das elektronische Meldeportal der FIU, goAML, zur Verfügung. Die FIU empfiehlt eine frühzeitige Registrierung im Meldeportal, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im internen Bereich der FIU erhalten Sie ansonsten weitere, nützliche Informationen für Verpflichtete (z .B. zu Verdachtsmeldungen).
Nähere Informationen mit weiteren Links sind auf den Seiten der BRAK zu finden.