RAK aktuell

Rechtsanwalt Frank Meyer ist Mitglied des Landesverfassungsgerichts

Besonders stolz können wir sein, dass es uns gelungen ist, Belange der Anwaltschaft unmittelbar umzusetzen. Es war uns ein Anliegen, anwaltliche Expertise in die Arbeits des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt einbringen zu können. Bereits im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung war eine ausdrückliche Forderung der Rechtsanwaltskammer eingeflossen, bei der Neuwahl der Richeterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichts zwingend ein Mitglied unserer Kammer zu berücksichtigen. Am 15.12.2021 wurde daher Herr Kollege Frank Meyer aus Magdeburg durch den Landtag zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt. Wir gratulieren Herrn Kollegen Meyer ganz herzlich zur Wahl.

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