RAK aktuell

2. Online-Umfrage: Umfrage zur technischen Ausstattung in Anwaltskanzleien Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie wissen, wird die BRAK zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten. Derzeit befindet sich die BRAK in der Konzeptionsphase des Projektes. Mit der ersten Online-Umfrage haben wir ermittelt, in welchem Umfang Daten über die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer versandt und empfangen werden müssen. Die Ergebnisse werden spätestens im Januar auf der Internetseite der BRAK und im ersten Heft des Jahres 2014 des BRAK Magazins veröffentlicht werden.

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