RAK aktuell

Information zur Nutzung von Gerichtsfächern auswärtiger Gerichte

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

zum Thema Rückübersendung von Akten an auswärtige Gerichte, erreichte den Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt eine Frage aus der Anwaltschaft.

Eine Zeit lang war es wohl möglich, Akten von auswärtigen Gerichten, die beim „eigenen“ Amtsgericht eingingen, wieder über dieses zurückzusenden. Dann aber nicht mehr. Die Frage war, warum?

Nach Rücksprache der Rechtsanwaltskammer mit dem Amtsgericht Magdeburg ist dies genau genommen schon seit vielen Jahren untersagt.

Näheres findet sich in der Information des Amtsgerichts Magdeburg vom 18.08.2020.

 

 

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