RAK aktuell

Fortbildung in Zeiten von Corona

Die Covid-19-Pandemie stellt Fachanwältinnen und Fachanwälte  in Bezug auf die Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO aktuell vor besondere Herausforderungen. Seit März 2020 waren infolge des ersten Lockdown zunächst alle Präsenzveranstaltungen weggefallen. Erfreulicherweise haben einige Fortbildungsanbieter diese nach dem Lockdown teilweise wieder aufgenommen. Viele Veranstalter waren dazu übergegangen, Online-Kurse, Webinare oder vergleichbare Formate anzubieten, die den Anforderungen an § 15 FAO hinreichend Rechnung tragen. Trotz allem berichteten gerade Kollegen mit einer Spezialisierung in kleineren Fachgebieten davon, dass sich die Erfüllung der Fortbildungspflicht aufgrund des noch sehr geringen Angebots ausschließlich anhand dieser Formate schwierig gestaltet. Erneut wird nun mit dem ab 16.12.2020 beginnenden zweiten Lockdown die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung erheblich schwieriger, teilweise vielleicht sogar unmöglich.

Zurück