RAK aktuell

Fachanwaltschaften

 

 Aufruf an die Mitglieder:

Stellvertretende Mitglieder für die Fachausschüsse
Mitglieder für den Fachausschuss Internationales Wirtschaftsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

die Fachanwaltsordnung sieht in § 17 vor, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer für jedes Fachgebiet der Fachanwaltsordnung einen Ausschuss mit mindestens drei Mitgliedern und höchstens drei stellvertretenden Mitglieder bestellt.

Für die einzelnen Fachgebiete hat der Vorstand Ausschüsse gebildet, deren Mitglieder uns mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und ihrem Engagement zum Teil schon seit vielen Jahren eine Prüfung von Fachanwaltsanträgen auf hohem Niveau ermöglichen.

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