Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist das Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit nun geltendes Recht. Das Ende Dezember 2025 verkündete Gesetz ergänzt die Zivilprozessordnung um ein neues 12. Buch „Erprobung und Evaluierung“ und dies ist bereits - vorbehaltlich einzelner Übergangsregelungen - wenige Tage nach der Verkündung in Kraft getreten.
Das Online-Verfahren wird als alternative Verfahrensart für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten eingeführt, wenn der Streitwert 10.000,00 € nicht übersteigt. Welche Amtsgerichte teilnehmen und wann die Erprobung beginnt, bestimmen die Landesregierungen per Rechtsverordnung. Neu ist, dass die Länder die Erprobung auch auf die Streitigkeiten nach der EU-Fluggastrechteverordnung beschränken können.
Klagen können über digitale Eingabesysteme eingereicht werden. Das Verfahren ist ausdrücklich auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte möglich; hierfür soll die bestehende Infrastruktur, insbesondere das besondere elektronische Anwaltspostfach genutzt werden. Im Online-Verfahren kann das Gericht Maßnahmen zur Prozessleitung anordnen, etwa die digitale Gegenüberstellung oder Ergänzung des Parteivortrags in strukturierten Verfahrensdokumenten. Die mündliche Verhandlung im Online-Verfahren ist die Ausnahme und nicht mehr der Regelfall. Der Beklagte kann sich dem vom Kläger gewählten Online-Format nicht einseitig entziehen und kein analoges Verfahren verlangen. Die Verfahrensgebühr für Online-Verfahren wurde abgesenkt. Sie beträgt nunmehr 2,0 statt 3,0 Gebühren. Bei einer Erledigungserklärung nach § 91a ZPO reduziert sich die Gebühr im Online-Verfahren auf 1,0.
Mit dem neuen Online-Verfahren betritt die Ziviljustiz Neuland. Das Gesetz eröffnet Chancen für einen niederschwelligen, effizienten Rechtsschutz bei kleineren Forderungen, wirft aber zugleich verfahrensrechtliche Fragen auf - insbesondere mit Blick auf die Wahrung der Parteirechte.
Weiterführende Links:
BGBl. 2025 I Nr. 349 vom 22.12.2025
(Quelle Kammermitteilungen RAK Oldenburg Januar 2026)
Hinweis: In Sachsen-Anhalt ist derzeit noch nichts geplant. Die Rechtsanwaltskammer wird aber berichten, sobald es hier Neuigkeiten gibt.