RAK aktuell

Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte in Zivilsachen ab dem 01.01.2026

Zum 01.01.2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regungen in Kraft.

Damit erhöht sich – neben weiteren Änderungen – der in § 23 GVG geregelte Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro.

Auch die Grenze des Anwaltszwangs wurde auf 10.000,00 Euro angehoben.

Wir möchten hierzu auf die Mitteilung der BRAK verweisen.

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