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Einführung einer 2-Faktor-Authentifizierung bei goAML: Bitte hinterlegte E-Mail-Adresse prüfen

Rechtsanwält:innen, die Verpflichtete i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, müssen sich seit 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) registrieren. Die Registrierungspflicht für Verpflichtete besteht unabhängig davon, ob tatsächlich eine konkrete Verdachtsmeldung abgegeben wird.

Voraussichtlich zum 01.09.2025 wird der Zugang zum System „goAML Web“ auf eine 2-Faktor-Authentifizierung umgestellt. Damit soll der Datenschutz verbessert und das Missbrauchspotenzial verringert werden. Für die Umstellung wird die FIU an die registrierten Verpflichteten eine E-Mail mit einem Verifizierungscode an die für den jeweiligen Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versenden.

Falls Sie zum Kreis der Verpflichteten gehören, prüfen Sie bitte, ob Ihre in goAML hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist.

Eine Anleitung für die Nutzung der 2-Faktor-Authentifizierung finden Sie hier.

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