RAK aktuell

Der neue § 15 FAO

15 Zeitstunden und Ausweitung der Fortbildungsmöglichkeiten

BRAK 2014, 147
Der neue § 15 FAO: 15 Zeitstunden und Ausweitung der Fortbildungsmöglichkeiten
Rechtsanwältin Silvia C. Groppler, Berlin

„Die Satzungsversammlung hat am 6.12.2013 wesentliche Änderungen des § 15 FAO beschlossen. Ziele dieser Änderungen sind die Qualitätssicherung durch Erhöhung der Anzahl der notwendigen Fortbildungsstunden bei gleichzeitiger Ausweitung der anzuerkennenden Fortbildung sowie die Vereinheitlichung der Anerkennungspraxis der Rechtsanwaltskammern.

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