Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat auf die mündliche Verhandlung vom 8. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, den Richter Seiters sowie die Rechtsanwälte Dr. Frey und Dr. Martini für Recht erkannt:
Die Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 16. Januar 2012 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.