RAK aktuell

Beschluss über die öffentliche Zustellung

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat in seiner Sitzung vom 02.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:

"Die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. § 1 VwZG-LSA erfolgt durch Bekanntmachung der Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung eines Bescheides auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt (www.rak-sachsen-anhalt.de).

Diese Mitteilung ist die Bestimmung des Bekanntgabeortes gemäß § 10 Abs. 2 VwZG."

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