Eine handschriftliche Unterschrift - wie bisher - ist bei anwaltlichen Rechnungen nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung - auch insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung für die E-Rechnung - eingesetzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen daher seit dem 17.07.2024 in Textform an Ihre Mandantschaft versenden.
Wir verweisen hierzu auf den Artikel der BRAK unter dem folgenden Link.
Außerdem möchten wir hierzu auch auf das Seminarangebot des DAI am 24.09.2024 verweisen. Weitere Informationen finden Sie im Artikel der BRAK.