Die Satzungsversammlung hat im Juni entschieden, die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht mit einem entsprechenden Beschluss anzupassen. Die entsprechenden Änderungen der Fachanwaltsordnung wurden nun durch das Bundesjustizministerium bestätigt und treten zum 1.10.2026 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie hier.