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Änderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) treten zum 01.10.2026 in Kraft

Die Satzungsversammlung hat im Juni entschieden, die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht  mit einem entsprechenden Beschluss anzupassen. Die entsprechenden Änderungen der Fachanwaltsordnung wurden nun durch das Bundesjustizministerium bestätigt und treten zum 1.10.2026 in Kraft.

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