Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Schreiben vom 05.02.2025 darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) geändert hat. Die Änderungs-Verordnung wurde am 20.01.2025 und die Verordnungsbegründung am 29.01.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 13, s. Anlagen) verkündet. Die neue Verordnung tritt am 17.02.2025 in Kraft.