RAK aktuell
Bericht von der BRAK-Präsidentenkonferenz am 15.04.2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Sonntag, dem 15.04.2018, fand eine außerordentliche Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin statt.
Über den Verlauf informiere ich nachfolgend:
1.
An der Präsidentenkonferenz nahmen 2 Vertreter der secunet AG teil. Die Ergebnisse der Präsidentenkonferenz sind in der Presseerklärung Nr. 7 BRAK vom 15.04.2018 zusammengefasst, die Sie hier: Download abrufen können.
BRAK-Präsidentenkonferenz in Berlin
Secunet berichtet über die zurzeit laufende Prüfung des beAs.
Nähere Informationen entnehmen Sie der folgenden Presseerklärung:
Geldwäschegesetz
Auslegungs- und Anwendungshinweise der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.
Das beA im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Präsident der BRAK beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Mitgliederinformationen zur aktuellen Entwicklung des beA
Nachfolgend finden Sie ein Interview mit dem Vizepräsidenten der BRAK Dr. Martin Abend aus der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 1/2018) sowie weitere Informationen zum Stand des beA.
Erste Ergebnisse des Sicherheitsdialogs beAthon
Neue Version der Client Security als sichere Basis akzeptiert – Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt Deaktivierung der alten beA Client Security.
Nähere Informationen entnehmen Sie der folgenden Presseerklärung:
BRAK-Präsidentenkonferenz in Berlin
Am 18.01.2018 fand eine weitere Sitzung der Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer zur beA-Thematik statt.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie der folgenden Presseerklärung:
Weitere wichtige Informationen zum beA!
Diese entnehmen Sie bitte der folgenden Presseerklärung:
Wir weisen insoweit ausdrücklich darauf hin, dass das für die beA-Anwendung zunächst ab 22.12.2017 notwendige Zertifikat nicht mehr gültig und das ersatzweise zur Verfügung gestellte Sicherheitszertifikat unbedingt wieder zu deinstallieren ist.
Weitere Fragen und Antworten zur aktuellen Situation finden Sie unter:
http://bea.brak.de/fragen-und-antworten/e-bea-muss-vorerst-offline-bleiben-fragen-und-antworten/
Aktuelle Informationen der BRAK zum beA
Zum aktuellen Stand bei der Nutzung des beA hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer mit dem hier zugänglichen Schreiben an die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern informiert.
Zu Ihrer Information wird mitgeteilt, dass die BRAK auch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 27.12.2017 in Kenntnis gesetzt hat.
Wir werden Sie über jede weitere Entwicklung umgehend informieren.
Achtung wichtige Information zum beA!!!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am 27.12.2017 erreichte die RAK Sachsen-Anhalt eine Information der BRAK, die wir anliegend zur Kenntnis geben. (Siehe Presserklärung der BRAK vom 27.12.2017)
Wir weisen insoweit ausdrücklich darauf hin, dass das für die beA-Anwendung zunächst ab 22.12.2017 notwendige Zertifikat nicht mehr gültig und das ersatzweise zur Verfügung gestellte Sicherheitszertifikat unbedingt wieder zu deinstallieren ist.